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ANW II - EU-Integration und Erweiterung - referát (Greiner) (eu-integration_und_erweiterung.doc)
EU-Integration und Erweiterung
Schon die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 geschah in einer Stimmung wachsender Europa-Begeisterung. Unter dem Eindruck der fürchterlichen Folgen des Zweiten Weltkriegs gewann die Europa-Bewegung schnell an Boden. Sie wurde von Parlamentariern, Regierungspolitikern und ehemaligen Wider standskämpfern vorangetrieben und führte bereits am 5. Mai 1949 zur Gründung des Europarats.
Grundlagen eines konsequenten Neuanfangs der Bundesrepublik Deutschland nach dem Ende der Gewaltherrschaft des National sozia lismus waren Wiedergutmachung und West bindung sowie die Einbindung in Europa als Staatsräson. Bereits die Urfassung des Grund gesetzes enthielt 1949 die Perspektive einer Beschränkung deutscher Hoheitsrechte, um in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern“ zu können (Artikel 24 des Grundgesetzes). Montanunion und EWG
Am 18. April 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS), die Montanunion. Dieser Prozess fand seine Fortsetzung in den Römischen Verträgen vom 25. März 1957, als die Europäische Wirt schafts gemein schaft (EWG) und die Euro päische Atomgemeinschaft (EURATOM) entstanden und die sechs Gründerstaaten der Montanunion einen freien Markt durch Abbau aller Handelsschranken, eine gemeinsame Wirtschaftpolitik und die Angleichung des Lebensstandards in den Mitgliedstaaten vereinbarten. Erster Präsident der EWG-Kommission in Brüssel war der Deutsche Walter Hallstein.
In die EWG integriert waren besondere ver trag liche Beziehungen zwischen Deutsch land und Frankreich. Durch die Überwindung ihrer „Erbfeindschaft“ und den Ausbau der Ver stän digung wurden beide Länder zu einem Motor der europäischen Einigung. 1963 bekam die deutsch-französische Freundschaft im Élysée-Vertrag ein Grundgerüst, das weit über die politische Ebene hinausreichte und etwa auf dem Weg des Jugendaustauschs die jeweilige Öffentlichkeit mit zum Träger der Verstän digung machte.
Parallel dazu hatte auch die gemeinsame Sicherheitsarchitektur Gestalt angenommen. Nachdem 1954 die weit reichenden Pläne einer Europäischen Verteidigungs gemein schaft in der französischen National ver samm lung gescheitert waren, trat die Bundes republik Deutschland der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO bei. Durch die „Pariser Verträge“ wurde die Bundesrepublik Deutschland 1955 souverän. Es blieben jedoch Einschränkungen bei Fragen, die sich auf Gesamtdeutschland, die Truppen statio nie rung und den Status von Berlin bezogen. Die neu gegründete Bundeswehr wurde in die NATO Strukturen integriert, und die Bundes republik Deutschland erklärte sich bereit, auf die Entwicklung von ABCWaffen zu ver zichten.
Das Europa der Sechs wuchs - 1973 um Dänemark, Großbritannien und Irland, 1981 um Griechenland, 1986 um Spanien und Portugal - zum Europa der Zwölf und 1995 mit dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens zum Europa der Fünfzehn. Bis dahin hatte sich in den Vertragsbeziehungen vieles verändert. 1967 wurden die Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) zu sam men ge schlossen, 1968 trat die Zollunion in Kraft. 1972 wurde mit dem Währungsverbund ein erster Schritt zu einer Währungsunion getan, dem 1979 das Europäische Währungs system folgte: Die ECU (European Currency Unit) galt fortan als Währungseinheit im Handel zwischen den Mitgliedstaaten. 1987 entstand mit der Einheitlichen Europäischen Akte die Angleichung der Rechtsvorschriften. 1990 trat die erste Stufe zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in Kraft. Ziel war die Preisstabilität im EG-Raum durch eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitik. Abschaffung der Grenzkontrollen
Am 14. Juni 1985 beschlossen die Bundes republik Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten im luxem burgischen Grenzort Schengen: „Die Binnen grenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personen kontrolle überschritten werden.“ Auch Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Dänemark sind inzwischen beigetreten, ebenso wie die neuen EU-Mitglieder Finnland, Schweden und Österreich. Norwegen und Island sind assoziierte Schengen-Mitglieder.
Gemeinsame Währung Euro
Bei einem Gipfeltreffen in der niederlän dischen Stadt Maastricht wurden im Februar 1992 die Grundlagen für die weitere Vertiefung der Gemeinschaft gelegt. Der Maastrichter Vertrag legte den Fahrplan für die Einführung der gemeinsamen Währung Euro zum 1. Januar 2002 fest. Der Euro wurde damit neben dem Dollar zu einer neuen globalen Währung. Die Bevölkerung der Eurozone beläuft sich auf 303 Millionen Menschen (USA: 276 Millionen, Japan: 127 Millionen). Die Eurozone trägt 16 Prozent zum Welt-Bruttoinlandprodukt bei (USA: 22 Prozent, Japan: 7,3 Prozent), und auf die Eurozone entfallen 19,1 Prozent der Welt ex porte (USA: 10,7 Prozent, Japan: 11,1 Pro zent) sowie 18,7 Prozent der Weltimporte (USA: 14,4 Prozent, Japan: 9,7 Prozent).
Um die Stabilität der neuen gemeinsamen Währung zu sichern, wurde im Maastrichter Vertrag festgelegt, dass das gesamtstaatliche Defizit jedes Mitgliedstaats drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts und der staatliche Schuldenstand 70 Prozent des Bruttoinlands produkts nicht überschreiten darf. Der euro päische Stabilitäts- und Wachs tums pakt wurde 1997 auf Betreiben Deutsch lands ver abschiedet.
EU-Erweiterung
1993 schloss die Gemeinschaft, die ihren Namen in Europäische Union änderte, mit den Staaten Mittel- und Osteuropas so genannte Europaabkommen, auf deren Grundlage 1998 der Beitrittsprozess begann. Voraussetzung für den Beitritt sind eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und umfassender Schutz von Minderheiten. Wichtig sind außerdem eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standzuhalten. Erwartet wird auch die Fähigkeit, sich die aus einer EUMitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen zu machen - einschließlich der Übernahme des Gemeinschaftsrechts mit rund 80.000 Seiten Rechtsvorschriften.
Am 13. Dezember 2002 wurden auf dem Kopenhagener Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, dem Europäischen Rat, die Beitrittsverhandlungen mit zehn Beitritts ländern - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tsche chi sche Republik, Ungarn und Zypern - abge schlos sen. In Athen, der Wiege der Demokratie, unterzeichneten am 16. April 2003 die 15 Staats- und Regierungschefs der Euro pä ischen Union und der zehn bei tre tenden Staaten die Verträge. Nach einem Ratifika tions prozess in allen Mitgliedstaaten und Bei tritts ländern sowie nach Referenden in den Bei tritts ländern traten am 1. Mai 2004 die acht Länder Mittel- und Osteuropas sowie der griechische Teil Zyperns und Malta der Europäischen Union bei. Dieses historische Ereignis hat eine jahrhundertelange Teilung beendet. Ein wiedervereintes Europa be deutet einen stärkeren, demokratischen und stabileren Kontinent mit einem Binnen markt, von dem alle 450 Millionen EU-Bür ger wirtschaftlich profitieren werden.
Deutschland hat die Erweiterungs ver hand lungen seit ihrem Beginn nachdrücklich vorangetrieben. Als Nachbarstaat von Polen und Tschechien und als bedeutendster Handelspartner der neuen EU-Länder hat Deutschland ein besonderes Interesse an dieser EU-Erweiterung. Der deutsche Außenhandel mit den neuen EU-Ländern hat einen Anteil von neun Prozent am gesamten Umfang des deutschen Außenhandels.