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Europäische Union (prezentácia - Greiner) (eu1.doc)

Was ist die EU?

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund eigener Prägung (sui generis). Die Bevölkerung der EU umfasst derzeit rund 493 Millionen Einwohner. Im EU-Binnenmarkt erwirtschaften die Mitgliedstaaten zusammen das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Gegenwärtig basiert die Europäische Union auf dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union und bildet die Dachkonstruktion der so genannten drei „Säulen“ Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).

Die politischen Grundlagen und Ziele der Europäischen Union gelten bei zunehmender Globalisierung teils als Zukunftsmodell, teils werden ihre Strukturen und ihre Außenwirkung aber auch kritisch bewertet. Nach den bisherigen sukzessiven EU-Erweiterungen steht der Staatenverbund nun vor strukturellen Anpassungsproblemen, deren Lösung sich auch auf die Frage der Aufnahme weiterer Beitrittskandidaten auswirkt.

Der Integrationsprozess seit Ende des Zweiten Weltkriegs spiegelt den politischen Willen zur Versöhnung zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern und zur Überwindung der Spaltung Europas infolge des Kalten Krieges wider. Gemeinsames Ziel der Mitgliedstaaten bleibt die Stärkung der Europäischen Union durch Verbesserung ihrer institutionellen Funktionsfähigkeit. Das Inkrafttreten des hierzu notwendigen und bereits unterzeichneten EU-Verfassungsvertrages ist während des Ratifizierungsverfahrens an der mehrheitlichen Ablehnung in der französischen und der niederländischen Bevölkerung vorerst gescheitert, so dass nun über Modifizierungen des Verfassungstextes sowie Alternativen nachgedacht wird.

 

Europäische UnionSuche

Die Flagge der EU

 

 

HymneInstrumentalversion der Ode an die Freude

 

WahlspruchIn varietate concordia (In Vielfalt geeint)

 

 

Mitgliedstaaten

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Amtssprache

23 Amts- und Arbeitssprachen

Sitz des Europäischen Rates

de facto Brüssel

Kommissionssitz

Brüssel

Ministerratssitz

Brüssel

Parlamentssitz

Straßburg / Brüssel / Luxemburg

Sitz des Gerichtshofes

Luxemburg

 

Sitz des Rechnungshofes

 

Luxemburg

Sitz der Zentralbank

Frankfurt am Main

Größte Stadt

London, Vereinigtes Königreich

Präsidentin des Europäischen Rates

der Zeit

Angela Merkel

Kommissionspräsident

José Barroso

Präsident des Rats der Europäischen Union

Frank-Walter Steinmeier

Parlamentspräsident

Hans-Gert Pöttering

Fläche

4.324.782 km²

Bevölkerung

492,8 Millionen

Bevölkerungsdichte

115 Ew. pro km²

Gründung

1. November 1993

Feiertag

9. Mai (Europatag)

Währung

Euro (nur Eurozone)

Zeitzonen

UTC 0 bis +2, sowie UTC +4,−3 und −4 (französische Überseeregionen)

Internet-TLD

.eu

Ziele, Handgungsmotive und Hauptstationen

des europäischen Einigungsprozesses

Das von den Gründerstaaten nach den flächendeckenden Verwüstungen und Millionen Opfern im zweiten Weltkrieg formulierte gemeinsame Hauptziel des europäischen Einigungsprojekts, die Sicherung eines dauerhaften Friedens auf dem europäischen Kontinent, hat seine Aktualität bis heute nicht verloren. Die mit dem Auseinanderfallen des früheren Jugoslawien einhergegangenen ethnischen Auseinandersetzungen, Verfolgungen, Kriege und Kriegsfolgen gemahnen in tragischer Weise an die Aktualität des Hauptziels, der Friedenssicherung in Europa. Einer der profiliertesten Pro-Europäer unserer Zeit, der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker, hat dem folgendermaßen Ausdruck verliehen:

Wer an der Europäischen Union zweifelt, soll einen Soldatenfriedhof besuchen.

Heute sind drei Hauptmotive und Ziele als grundlegende und überdauernde Antriebsfaktoren des Integrationsprozesses der EU anzusehen:

  1. gemeinsames Interesse aller EU-Mitgliedstaaten, durch Integration in die supranationalen EU-Strukturen sowie eine gemeinsame Friedens- und Entwicklungspolitik über die EU hinaus weitere Kriege in Europa zu verhindern;
  2. Förderung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand durch gemeinsame Märkte und Außenzölle;
  3. Selbstbehauptung eines politisch und wirtschaftlich geeinten Europas gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika und den aufstrebenden Staaten in Fernost, insbesondere seit den Wirtschaftsreformen in der Volksrepublik China.

Das Ziel der europäischen Selbstbehauptung unter den Bedingungen einer wirtschaftlich und politisch globalisierten Welt wird derzeit besonders herausgestellt. Mit der Einführung des Euro haben die an der Währungsunion beteiligten EU-Mitgliedstaaten neben dem US-Dollar und dem japanischen Yen eine neue globale Leitwährung etabliert. Aktualisiert wurde die ökonomische Zielbestimmung der EU durch die Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, die vorsieht, Europa fortzuentwickeln zum

„wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“

Hierzu sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Innovation und Wissensgesellschaft bedürften dabei besonderer Berücksichtigung.

Auch in diesem Zusammenhang tritt die EU für eine Reihe gemeinsamer Grundwerte ein, die jegliches politisches Handeln bestimmen sollen. Nach Art. 6 EUV sind dies Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten. Zu ihnen müssen sich im Zuge der Kopenhagener Kriterien auch Beitrittskandidaten bekennen. Bei Verletzung dieser Grundsätze durch einen Mitgliedstaat kann der Rat mit einer Suspendierung der EU-Mitgliedschaft reagieren.

Einheitliches Auftreten in außenpolitischen Fragen, eine koordinierte Migrations- beziehungsweise Zuwanderungspolitik und wirksamer Umweltschutz gehören ebenfalls zu den neueren Zielen der EU.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten der EU [Bearbeiten]

Land

Beitrittsjahr

Hauptstadt

Bevölkerung
(Mio.)

Fläche
(km²)

BIP 2003
(Mrd. Euro)

BIP pro Kopf
(Euro)

BIP pro Kopf in KKS
(EU27=100)

Sitze
2007

Belgien

1957

Brüssel

10,4

30.510

267,5

25.719

137,0

24

Deutschland

1957/1990

Berlin

82,4

357.021

2129,2

25.840

137,6

99

Frankreich

1957

Paris

59,6

547.030

1557,2

26.128

139,2

78

Italien

1957

Rom

57,3

301.320

1300,9

22.704

120,9

78

Luxemburg

1957

Luxemburg

0,4

2.586

23,5

58.690

312,6

6

Niederlande

1957

Amsterdam

16,2

41.526

453,8

28.012

149,2

27

Dänemark

1973

Kopenhagen

5,4

43.094

187,8

34.787

185,3

14

Irland

1973

Dublin

4,0

70.280

131,9

32.981

175,7

13

Vereinigtes Königreich

1973

London

59,3

244.820

1588,7

26.791

142,7

78

Griechenland

1981

Athen

11,0

131.940

153,5

13.951

74,3

24

Portugal

1986

Lissabon

10,5

92.931

130,8

12.582

67,0

24

Spanien

1986

Madrid

41,6

504.782

743,0

17.862

95,1

54

Finnland

1995

Helsinki

5,2

337.030

143,4

27.581

146,9

14

Österreich

1995

Wien

8,1

83.858

224,3

27.688

147,5

18

Schweden

1995

Stockholm

8,9

449.964

267,4

30.048

160,1

19

Estland

2004

Tallinn

1,4

45.226

7,4

5.302

28,2

6

Lettland

2004

Riga

2,3

64.589

9,2

3.985

21,2

9

Litauen

2004

Wilna

3,5

65.200

16,1

4.612

24,6

13

Malta

2004

La Valletta

0,4

316

4,4

11.113

59,2

5

Polen

2004

Warschau

38,2

312.685

185,2

4.849

25,8

54

Slowakei

2004

Bratislava

5,4

48.845

28,8

5.337

28,4

14

 Slowenien

2004

Ljubljana

2,0

20.253

24,5

12.244

65,2

7

Tschechien

2004

Prag

10,2

78.866

75,7

7.420

39,5

24

Ungarn

2004

Budapest

10,1

93.030

73,2

7.251

38,6

24

Zypern

2004

Nikosia

0,7

9.250

11,3

16.177

86,2

6

Bulgarien

2007

Sofia

7,3

110.994

71,3

9.205

49,0

18

Rumänien

2007

Bukarest

22,5

238.391

183,6

8.025

42,7

35

Gesamt

-

Brüssel

485,5

4.322.982

9993,9

18.773

100,0

785

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beitrittskandidaten [Bearbeiten]

Land

Voraussichtlicher Beitritt

Bevölkerung
(Mio.)

Fläche
(km²)

BIP pro Kopf
(Euro)

Status

Kroatien

(2010)

4,4

56.542

6.610

Beitrittsverhandlungen seit Oktober 2005

Mazedonien

(2012)

2,1

25.333

2.003

Kandidatenstatus seit Dezember 2005

Türkei

(2015)

75,9

779.452

3.470

Ergebnisoffene Verhandlungen zugesagt

Albanien

(2015)

3,6

28.748

1.883

Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) unterzeichnet (12. Juni 2006)

Montenegro

(2015)

0,63

13.812

2.638

Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) unterzeichnet (15. März 2007)

 

 

 

 

 

Organe und Institutionen der EU - ein Überblick

Die Mitgliedsstaaten haben in der Europäischen Union einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbständige Institutionen delegiert, welche die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten. Insgesamt gibt es laut EG-Vertrag fünf Organe. Die drei bekanntesten bilden ein ausgewogenes Machtdreieck, das für die Gesetzgebung und die Umsetzung politischer Ziele verantwortlich ist:

  1. das Europäische Parlament, das von den Bürgerinnen und Bürgern der Union direkt gewählt wird
  2. der Rat, in dem die Regierungen der Europäischen Union vertreten sind
  3. die Europäische Kommission, die die Interessen der Gemeinschaft vertritt

Dieses Machtdreieck wird durch zwei weitere, ebenfalls sehr wichtige Organe ergänzt, die die Politik überprüfen und kontrollieren können:

  1. Der Europäische Gerichtshof prüft die Politik der EU auf Rechtmäßigkeit und schützt die Grundrechte der Bürger.
  2. Der Europäische Rechnungshof prüft die effiziente Verwendung der Finanzen. 

Sonderfall "Europäischer Rat"

Der Europäische Rat ist rechtlich gesehen kein Organ der EU. Faktisch jedoch spielt der Europäische Rat im institutionellen Gefüge eine herausragende politische Rolle. Die Staats- und Regierungschefs, die sich im Europäischen Rat treffen, formulieren die Leitlinien für die tägliche Arbeit des Rates der EU und treffen wichtige Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Wirtschafts- und Währungspolitik.

 

Weitere Institutionen der EU

Neben den offiziellen Organen gibt es in der EU eine Reihe weiterer Gremien, die an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt sind. Zu den wichtigsten zählen:

 

Zwei beratende Gremien im Gesetzgebungsprozess:

  1. der Wirtschafts- und Sozialausschuss als Vertretung zivilgesellschaftlicher Interessen
  2. der Ausschuss der Regionen als Vertretung kommunaler und regionaler Strukturen  

Zwei Finanzinstitute:

  1. die Europäische Zentralbank, die für die Europäische Geldpolitik und die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro zuständig ist
  2. die Europäische Investitionsbank , die Investitionsprojekte in der EU und in Partnerländern außerhalb der Gemeinschaft finanziert  

Zwei Einrichtungen, die sich primär dem Schutz der Bürgerrechte widmen:

  1. der Europäische Bürgerbeauftragte, der sich als Ombudsmann unmittelbar der Probleme der Bürgerinnen und Bürger annimmt
  2. der Europäische Datenschutzbeauftragte (European Data Protection Supervisor, EDPS), der dafür sorgt, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Privatsphäre schützen.