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Europäische Union (prezentácia - Greiner) (eu1.doc)
Was ist die EU?
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund eigener Prägung (sui generis). Die Bevölkerung der EU umfasst derzeit rund 493 Millionen Einwohner. Im EU-Binnenmarkt erwirtschaften die Mitgliedstaaten zusammen das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Gegenwärtig basiert die Europäische Union auf dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union und bildet die Dachkonstruktion der so genannten drei „Säulen“ Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
Die politischen Grundlagen und Ziele der Europäischen Union gelten bei zunehmender Globalisierung teils als Zukunftsmodell, teils werden ihre Strukturen und ihre Außenwirkung aber auch kritisch bewertet. Nach den bisherigen sukzessiven EU-Erweiterungen steht der Staatenverbund nun vor strukturellen Anpassungsproblemen, deren Lösung sich auch auf die Frage der Aufnahme weiterer Beitrittskandidaten auswirkt.
Der Integrationsprozess seit Ende des Zweiten Weltkriegs spiegelt den politischen Willen zur Versöhnung zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern und zur Überwindung der Spaltung Europas infolge des Kalten Krieges wider. Gemeinsames Ziel der Mitgliedstaaten bleibt die Stärkung der Europäischen Union durch Verbesserung ihrer institutionellen Funktionsfähigkeit. Das Inkrafttreten des hierzu notwendigen und bereits unterzeichneten EU-Verfassungsvertrages ist während des Ratifizierungsverfahrens an der mehrheitlichen Ablehnung in der französischen und der niederländischen Bevölkerung vorerst gescheitert, so dass nun über Modifizierungen des Verfassungstextes sowie Alternativen nachgedacht wird.
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Die Flagge der EU
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WahlspruchIn varietate concordia (In Vielfalt geeint) |
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Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern | |
de facto Brüssel | |
der Zeit | |
492,8 Millionen | |
115 Ew. pro km² | |
UTC 0 bis +2, sowie UTC +4,−3 und −4 (französische Überseeregionen) | |
.eu |
Ziele, Handgungsmotive und Hauptstationen
des europäischen Einigungsprozesses
Das von den Gründerstaaten nach den flächendeckenden Verwüstungen und Millionen Opfern im zweiten Weltkrieg formulierte gemeinsame Hauptziel des europäischen Einigungsprojekts, die Sicherung eines dauerhaften Friedens auf dem europäischen Kontinent, hat seine Aktualität bis heute nicht verloren. Die mit dem Auseinanderfallen des früheren Jugoslawien einhergegangenen ethnischen Auseinandersetzungen, Verfolgungen, Kriege und Kriegsfolgen gemahnen in tragischer Weise an die Aktualität des Hauptziels, der Friedenssicherung in Europa. Einer der profiliertesten Pro-Europäer unserer Zeit, der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker, hat dem folgendermaßen Ausdruck verliehen:
„Wer an der Europäischen Union zweifelt, soll einen Soldatenfriedhof besuchen.“
Heute sind drei Hauptmotive und Ziele als grundlegende und überdauernde Antriebsfaktoren des Integrationsprozesses der EU anzusehen:
- gemeinsames Interesse aller EU-Mitgliedstaaten, durch Integration in die supranationalen EU-Strukturen sowie eine gemeinsame Friedens- und Entwicklungspolitik über die EU hinaus weitere Kriege in Europa zu verhindern;
- Förderung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand durch gemeinsame Märkte und Außenzölle;
- Selbstbehauptung eines politisch und wirtschaftlich geeinten Europas gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika und den aufstrebenden Staaten in Fernost, insbesondere seit den Wirtschaftsreformen in der Volksrepublik China.
Das Ziel der europäischen Selbstbehauptung unter den Bedingungen einer wirtschaftlich und politisch globalisierten Welt wird derzeit besonders herausgestellt. Mit der Einführung des Euro haben die an der Währungsunion beteiligten EU-Mitgliedstaaten neben dem US-Dollar und dem japanischen Yen eine neue globale Leitwährung etabliert. Aktualisiert wurde die ökonomische Zielbestimmung der EU durch die Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, die vorsieht, Europa fortzuentwickeln zum
„wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“
Hierzu sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Innovation und Wissensgesellschaft bedürften dabei besonderer Berücksichtigung.
Auch in diesem Zusammenhang tritt die EU für eine Reihe gemeinsamer Grundwerte ein, die jegliches politisches Handeln bestimmen sollen. Nach Art. 6 EUV sind dies Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten. Zu ihnen müssen sich im Zuge der Kopenhagener Kriterien auch Beitrittskandidaten bekennen. Bei Verletzung dieser Grundsätze durch einen Mitgliedstaat kann der Rat mit einer Suspendierung der EU-Mitgliedschaft reagieren.
Einheitliches Auftreten in außenpolitischen Fragen, eine koordinierte Migrations- beziehungsweise Zuwanderungspolitik und wirksamer Umweltschutz gehören ebenfalls zu den neueren Zielen der EU.
Mitgliedstaaten der EU [Bearbeiten]
Land | Beitrittsjahr | Hauptstadt | Bevölkerung | Fläche | BIP 2003 | BIP pro Kopf | Sitze | |
1957 | Brüssel | 10,4 | 30.510 | 267,5 | 25.719 | 137,0 | 24 | |
1957/1990 | Berlin | 82,4 | 357.021 | 2129,2 | 25.840 | 137,6 | 99 | |
1957 | Paris | 59,6 | 547.030 | 1557,2 | 26.128 | 139,2 | 78 | |
1957 | Rom | 57,3 | 301.320 | 1300,9 | 22.704 | 120,9 | 78 | |
1957 | Luxemburg | 0,4 | 2.586 | 23,5 | 58.690 | 312,6 | 6 | |
1957 | Amsterdam | 16,2 | 41.526 | 453,8 | 28.012 | 149,2 | 27 | |
1973 | Kopenhagen | 5,4 | 43.094 | 187,8 | 34.787 | 185,3 | 14 | |
1973 | Dublin | 4,0 | 70.280 | 131,9 | 32.981 | 175,7 | 13 | |
1973 | London | 59,3 | 244.820 | 1588,7 | 26.791 | 142,7 | 78 | |
1981 | Athen | 11,0 | 131.940 | 153,5 | 13.951 | 74,3 | 24 | |
1986 | Lissabon | 10,5 | 92.931 | 130,8 | 12.582 | 67,0 | 24 | |
1986 | Madrid | 41,6 | 504.782 | 743,0 | 17.862 | 95,1 | 54 | |
1995 | Helsinki | 5,2 | 337.030 | 143,4 | 27.581 | 146,9 | 14 | |
1995 | Wien | 8,1 | 83.858 | 224,3 | 27.688 | 147,5 | 18 | |
1995 | Stockholm | 8,9 | 449.964 | 267,4 | 30.048 | 160,1 | 19 | |
2004 | Tallinn | 1,4 | 45.226 | 7,4 | 5.302 | 28,2 | 6 | |
2004 | Riga | 2,3 | 64.589 | 9,2 | 3.985 | 21,2 | 9 | |
2004 | Wilna | 3,5 | 65.200 | 16,1 | 4.612 | 24,6 | 13 | |
2004 | La Valletta | 0,4 | 316 | 4,4 | 11.113 | 59,2 | 5 | |
2004 | Warschau | 38,2 | 312.685 | 185,2 | 4.849 | 25,8 | 54 | |
2004 | Bratislava | 5,4 | 48.845 | 28,8 | 5.337 | 28,4 | 14 | |
2004 | Ljubljana | 2,0 | 20.253 | 24,5 | 12.244 | 65,2 | 7 | |
2004 | Prag | 10,2 | 78.866 | 75,7 | 7.420 | 39,5 | 24 | |
2004 | Budapest | 10,1 | 93.030 | 73,2 | 7.251 | 38,6 | 24 | |
2004 | Nikosia | 0,7 | 9.250 | 11,3 | 16.177 | 86,2 | 6 | |
2007 | Sofia | 7,3 | 110.994 | 71,3 | 9.205 | 49,0 | 18 | |
2007 | Bukarest | 22,5 | 238.391 | 183,6 | 8.025 | 42,7 | 35 | |
Gesamt | - | Brüssel | 485,5 | 4.322.982 | 9993,9 | 18.773 | 100,0 | 785 |
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Beitrittskandidaten [Bearbeiten]
Land | Voraussichtlicher Beitritt | Bevölkerung | Fläche | BIP pro Kopf | Status |
(2010) | 4,4 | 56.542 | 6.610 | Beitrittsverhandlungen seit Oktober 2005 | |
(2012) | 2,1 | 25.333 | 2.003 | Kandidatenstatus seit Dezember 2005 | |
(2015) | 75,9 | 779.452 | 3.470 | Ergebnisoffene Verhandlungen zugesagt | |
(2015) | 3,6 | 28.748 | 1.883 | Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) unterzeichnet (12. Juni 2006) | |
(2015) | 0,63 | 13.812 | 2.638 | Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) unterzeichnet (15. März 2007) |
Organe und Institutionen der EU - ein Überblick
Die Mitgliedsstaaten haben in der Europäischen Union einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbständige Institutionen delegiert, welche die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten. Insgesamt gibt es laut EG-Vertrag fünf Organe. Die drei bekanntesten bilden ein ausgewogenes Machtdreieck, das für die Gesetzgebung und die Umsetzung politischer Ziele verantwortlich ist:
- das Europäische Parlament, das von den Bürgerinnen und Bürgern der Union direkt gewählt wird
- der Rat, in dem die Regierungen der Europäischen Union vertreten sind
- die Europäische Kommission, die die Interessen der Gemeinschaft vertritt
Dieses Machtdreieck wird durch zwei weitere, ebenfalls sehr wichtige Organe ergänzt, die die Politik überprüfen und kontrollieren können:
- Der Europäische Gerichtshof prüft die Politik der EU auf Rechtmäßigkeit und schützt die Grundrechte der Bürger.
- Der Europäische Rechnungshof prüft die effiziente Verwendung der Finanzen.
Sonderfall "Europäischer Rat"
Der Europäische Rat ist rechtlich gesehen kein Organ der EU. Faktisch jedoch spielt der Europäische Rat im institutionellen Gefüge eine herausragende politische Rolle. Die Staats- und Regierungschefs, die sich im Europäischen Rat treffen, formulieren die Leitlinien für die tägliche Arbeit des Rates der EU und treffen wichtige Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Wirtschafts- und Währungspolitik.
Weitere Institutionen der EU
Neben den offiziellen Organen gibt es in der EU eine Reihe weiterer Gremien, die an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt sind. Zu den wichtigsten zählen:
Zwei beratende Gremien im Gesetzgebungsprozess:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss als Vertretung zivilgesellschaftlicher Interessen
- der Ausschuss der Regionen als Vertretung kommunaler und regionaler Strukturen
Zwei Finanzinstitute:
- die Europäische Zentralbank, die für die Europäische Geldpolitik und die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro zuständig ist
- die Europäische Investitionsbank , die Investitionsprojekte in der EU und in Partnerländern außerhalb der Gemeinschaft finanziert
Zwei Einrichtungen, die sich primär dem Schutz der Bürgerrechte widmen:
- der Europäische Bürgerbeauftragte, der sich als Ombudsmann unmittelbar der Probleme der Bürgerinnen und Bürger annimmt
- der Europäische Datenschutzbeauftragte (European Data Protection Supervisor, EDPS), der dafür sorgt, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Privatsphäre schützen.