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MODALVERBEN (modalverben.doc)

MODALVERBEN

 

-Verb=eine zentrale Wortart, drückt Tätigung oder Vorgang aus, es ist eine konjugierbare Wortart; -ein normaler Satz verlangt ein Verb, es zieht zu sich andere Elemente

-Träger der 5 gram.Kat. (N, P, T, M, G), hat eine strickt gelegene Stellung im Satz

(2.-typisch / 1.-?!B / 3.-eingeleitete Nebensätze)

 

Modalverben - dürfen, mögen, wollen, sollen, können, müssen

-mit MV wird ausschließlich die Modalität bezeichnet – wie das Verhältnis zwischen dem Subjekt des Satzes und dem im Infinitiv ausgedrückten Geschehen ist

 

Konugationsformen

-im Präsens Wechsel des Stammvokals zwischen Sg. Und Pl.

-im Präteritum Suffix –te und Stammvokal des Infinitivs ohne Umlaut

 

Klassifizierung

 

1.) Objektive Modalität

-dürfen = Erlaubnis

-können – Möglichkeit / Fähigkeit

-mögen = Wunsch, Lust / Einräumung / indirekte Aufforderung

-müssen = Notwendigkeit

-wollen = Wille, Absicht / Zukunft

 

2.) Subjektive Modalität

A) MV mit der Bedeutung einer fremden Behauptung (Er will nichts bemerkt haben. Er behaupten, dass er nicht bemerkt habe)

 

B) MV mit Vermutungsbedeutung

-müssen – Gewissheit = gewiss

(Er muss krank sein. Er ist gewiss krank)

-dürfen – Wahrscheinlichkeit = wahrscheinlich

(Sie dürfen schon schlafen. Sie schlafen schon wahrscheinlich)

-mögen – Vermutung = wohl

(Sie mögen sich kenne. Sie kenne sich wohl)

-können – vielleicht

(Sie könnte noch da sein. Si ist vielleicht noch da)