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MODALVERBEN (modalverben.doc)
MODALVERBEN
-Verb=eine zentrale Wortart, drückt Tätigung oder Vorgang aus, es ist eine konjugierbare Wortart; -ein normaler Satz verlangt ein Verb, es zieht zu sich andere Elemente
-Träger der 5 gram.Kat. (N, P, T, M, G), hat eine strickt gelegene Stellung im Satz
(2.-typisch / 1.-?!B / 3.-eingeleitete Nebensätze)
Modalverben - dürfen, mögen, wollen, sollen, können, müssen
-mit MV wird ausschließlich die Modalität bezeichnet – wie das Verhältnis zwischen dem Subjekt des Satzes und dem im Infinitiv ausgedrückten Geschehen ist
Konugationsformen
-im Präsens Wechsel des Stammvokals zwischen Sg. Und Pl.
-im Präteritum Suffix –te und Stammvokal des Infinitivs ohne Umlaut
Klassifizierung
1.) Objektive Modalität
-dürfen = Erlaubnis
-können – Möglichkeit / Fähigkeit
-mögen = Wunsch, Lust / Einräumung / indirekte Aufforderung
-müssen = Notwendigkeit
-wollen = Wille, Absicht / Zukunft
2.) Subjektive Modalität
A) MV mit der Bedeutung einer fremden Behauptung (Er will nichts bemerkt haben. Er behaupten, dass er nicht bemerkt habe)
B) MV mit Vermutungsbedeutung
-müssen – Gewissheit = gewiss
(Er muss krank sein. Er ist gewiss krank)
-dürfen – Wahrscheinlichkeit = wahrscheinlich
(Sie dürfen schon schlafen. Sie schlafen schon wahrscheinlich)
-mögen – Vermutung = wohl
(Sie mögen sich kenne. Sie kenne sich wohl)
-können – vielleicht
(Sie könnte noch da sein. Si ist vielleicht noch da)